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Neue Maschinenverordnung (M-VO)

4,7Kundenbewertungen

Maschinenverordnung löst aktuelle Maschinenrichtlinie ab

Dauer

9:00 - 17:00 Uhr

0,00 € 0,00 €
Auf Lager
SKU
156469

Seit 19. Juli 2023 ist die neue EU-Maschinenverordnung in Kraft!
Bis spätestens 14. Jänner 2027 muss sie angewendet werden. Die neue Verordnung legt die rechtlichen Weichen für das Inverkehrbringen sicherer Maschinen auf dem Unionsmarkt.

Sie fragen sich, was die Änderungen durch die neue Verordnung für Ihren Betrieb bedeuten? Sie möchten den Umstieg vorausschauend und kosteneffizient planen?

Maschinenverordnung löst aktuelle Maschinenrichtlinie ab

Damit Sie wissen, welche Regeln zukünftig bei:

  • wesentlichen Veränderungen an einer Maschine,
  • der Verwendung Künstlicher Intelligenz in der Automatisierung oder
  • der Bereitstellung von Betriebsanleitungen

gelten, informieren wir Sie jetzt über alle Neuerungen in unserem Praxisseminar.

Weitere Informationen
Farbe der KategorieBLAU - Bau-Technik
ReferentenDI Stefan Krähan
KontaktpersonKontaktperson 1+2
Duration

9:00 - 17:00 Uhr

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Seit 19. Juli 2023 ist die neue EU-Maschinenverordnung in Kraft!
Bis spätestens 14. Jänner 2027 muss sie angewendet werden. Die neue Verordnung legt die rechtlichen Weichen für das Inverkehrbringen sicherer Maschinen auf dem Unionsmarkt.

Sie fragen sich, was die Änderungen durch die neue Verordnung für Ihren Betrieb bedeuten? Sie möchten den Umstieg vorausschauend und kosteneffizient planen?

Maschinenverordnung löst aktuelle Maschinenrichtlinie ab

Damit Sie wissen, welche Regeln zukünftig bei:

  • wesentlichen Veränderungen an einer Maschine,
  • der Verwendung Künstlicher Intelligenz in der Automatisierung oder
  • der Bereitstellung von Betriebsanleitungen

gelten, informieren wir Sie jetzt über alle Neuerungen in unserem Praxisseminar.

Ihr Nutzen

  • Sie kennen alle Neuerungen der Maschinenverordnung und deren Auswirkungen auf die CE-Kennzeichnung.
  • Sie wissen, was sich ändert und was gleichbleibt, sodass Sie die Auswirkungen für Ihren Betrieb einschätzen können.
  • Sie wissen konkret, wie Sie den Umstieg planen müssen.

Zielgruppe

  • In-Verkehr-Bringer:innen von Maschinen 
  • Händler:innen
  • Importierende
  • Führungskräfte und Mitarbeiter:innen der Abteilungen: Konstruktion, Elektroplanung, Softwareentwicklung und technische Dokumentation
  • CE-Koordination, CE-Beauftragte und Compliance Manager:innen
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte
  • Projektmanager:innen, Produktmanager:innen und Qualitätsmanager:innen
  • Führungskräfte und Mitarbeiter:innen im technischen Vertrieb

Seminarinhalte

Wichtiges Basiswissen

  • Auswirkung des Übergangs von Richtlinie zu Verordnung
  • Gründe für die Änderung der Richtlinie 2006/42/EG
  • Fristen
  • Optimale Vorbereitung auf den Stichtag
  • Laufzeit von Projekten und die neue Maschinenverordnung

Neue und geänderte Anforderungen

  • Anforderungen an Konstruktion, Steuerungsbau und Dokumentation
  • Relevante (mechanische) Änderungen
  • Maschinen mit „sich selbst änderndem“ Verhalten (KI)
  • Änderungen bzgl der Anforderungen an Steuerungen und Rolle von Security
  • Auswirkungen auf die Inhalte in der Betriebsanleitung

Geänderte Konformitätsbewertungsprozesse 

  • Geringfügige/wesentliche Änderungen – ist Ihr Produkt betroffen?
  • Änderungen in den Konformitätsbewertungsverfahren
  • Fällt Ihr Produkt in die Kategorie „Hochrisikomaschine“ und was bedeutet das für Sie?
  • Betriebsanleitung und die Angabe „Original“
  • Änderungen bei der Konformitätserklärung

Umstieg vorausschauend und kosteneffizient planen sowie nötige Änderungen im Betrieb erfassen

  • Beschaffung neuer Maschinen
  • Veränderungen an bestehenden Projekten
  • Fristgerechte Planung und Umsetzung von Änderungen im Betriebsablauf

Methodik: Vortrag, Beispiele, Diskussion

 

Tipp: Wir senden Ihnen vor dem Seminar einen Vorabfragebogen zu. So haben Sie die Möglichkeit, schon vorab Ihre Fragen an die Vortragenden zu stellen, die dann direkt am Seminartag behandelt werden.

Seit 19. Juli 2023 ist die neue EU-Maschinenverordnung in Kraft!
Bis spätestens 14. Jänner 2027 muss sie angewendet werden. Die neue Verordnung legt die rechtlichen Weichen für das Inverkehrbringen sicherer Maschinen auf dem Unionsmarkt.

Sie fragen sich, was die Änderungen durch die neue Verordnung für Ihren Betrieb bedeuten? Sie möchten den Umstieg vorausschauend und kosteneffizient planen?

Maschinenverordnung löst aktuelle Maschinenrichtlinie ab

Damit Sie wissen, welche Regeln zukünftig bei:

  • wesentlichen Veränderungen an einer Maschine,
  • der Verwendung Künstlicher Intelligenz in der Automatisierung oder
  • der Bereitstellung von Betriebsanleitungen

gelten, informieren wir Sie jetzt über alle Neuerungen.

Ihr Nutzen

  • Sie kennen alle Neuerungen der Maschinenverordnung und deren Auswirkungen auf die CE-Kennzeichnung.
  • Sie wissen, was sich ändert und was gleichbleibt, sodass Sie die Auswirkungen für Ihren Betrieb einschätzen können.
  • Sie wissen konkret, wie Sie den Umstieg planen müssen.

Zielgruppe

  • In-Verkehr-Bringer:innen von Maschinen 
  • Händler:innen
  • Importierende
  • Führungskräfte und Mitarbeiter:innen der Abteilungen: Konstruktion, Elektroplanung, Softwareentwicklung und technische Dokumentation
  • CE-Koordination, CE-Beauftragte und Compliance Manager:innen
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte
  • Projektmanager:innen, Produktmanager:innen und Qualitätsmanager:innen
  • Führungskräfte und Mitarbeiter:innen im technischen Vertrieb

Seminarinhalte

Wichtiges Basiswissen

  • Auswirkung des Übergangs von Richtlinie zu Verordnung
  • Gründe für die Änderung der Richtlinie 2006/42/EG
  • Fristen
  • Optimale Vorbereitung auf den Stichtag
  • Laufzeit von Projekten und die neue Maschinenverordnung

Neue und geänderte Anforderungen

  • Anforderungen an Konstruktion, Steuerungsbau und Dokumentation
  • Relevante (mechanische) Änderungen
  • Maschinen mit „sich selbst änderndem“ Verhalten (KI)
  • Änderungen bzgl der Anforderungen an Steuerungen und Rolle von Security
  • Auswirkungen auf die Inhalte in der Betriebsanleitung

Geänderte Konformitätsbewertungsprozesse 

  • Geringfügige/wesentliche Änderungen – ist Ihr Produkt betroffen?
  • Änderungen in den Konformitätsbewertungsverfahren
  • Fällt Ihr Produkt in die Kategorie „Hochrisikomaschine“ und was bedeutet das für Sie?
  • Betriebsanleitung und die Angabe „Original“
  • Änderungen bei der Konformitätserklärung

Umstieg vorausschauend und kosteneffizient planen sowie nötige Änderungen im Betrieb erfassen

  • Beschaffung neuer Maschinen
  • Veränderungen an bestehenden Projekten
  • Fristgerechte Planung und Umsetzung von Änderungen im Betriebsablauf

 

Tipp: Bei Inhouse-Seminaren haben Sie die Möglichkeit, Inhalte und Dauer selbst zu wählen und an die Bedürfnisse Ihres Unternehmens anzupassen.

Referenten

DI Stefan Krähan
 DI Stefan Krähan

Arbeitnehmerschutzexperte

AUVA Hauptstelle, Wien

www.auva.at

Lebenslauf

Absolvent des TGM, Fachrichtung Maschinenbau und Schweißtechnik, Studium Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau an der Technischen Universität Wien.

Seit 2003 in der Präventionsabteilung der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt der Hauptstelle in Wien.

 

Tätigkeit

Schwerpunkte Maschinensicherheit, CE-Kennzeichnung, Maschinen-Sicherheitsverordnung (MSV), Arbeitsmittelverordnung (AM-VO), Umbau und Verkettungen von Maschinen, Risikobeurteilungen.

Mitarbeiter der Sicherheitstechnischen Prüfstelle (STP) der AUVA und dort Prüfer für Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz.

Zusätzliche Ausbildungen zur Sicherheitsfachkraft, zum Qualitätsmanager und Auditor.

Ihre Ansprechperson

Teilnehmerstimmen

"Sehr kompetent, themenflexibel, gut zu verstehen."

M. Goveditsch, Gruppenleiter Automatisierung

"Lehrinhalt wurde sehr gut aufgebaut, Einbeziehung der Teilnehmer war sehr gut."

D. Kreuzer, Projektmanager

"Sehr angenehmes Seminar - die ständige Bereitschaft für Fragen war sehr gut."

G. Krenmayr, Technischer Angestellter

  • Hoher Praxisbezug
  • Fachliche Qualität
  • Aktuelle Themen
  • Rechtssicher
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