PWC führte eine Studie zur Praxis der Außenprüfung (BP) in Österreich 2020 durch. Hier finden Sie die wesentlichen Ergebnisse im Überblick.
In rund 12-minütigen anonymen Telefon-Interviews wurde das aktuelle Stimmungsbild der österreichischen Unternehmen in Bezug auf BP (Außenprüfungen) in der Zeit von Okt. 2018 bis Mitte Mai 2019 erfragt. Die 250 ausgewerteten Telefoninterviews wurden von SalesandProvide im Auftrag von PwC durchgeführt.
26,8 % der Befragten gaben an, für die Buchhaltung des Unternehmens zuständig zu sein, die übrigen Befragten waren in einer leitenden Position in der Finanz-/Rechnungswesen-/Steuerabteilung tätig. Bei rund einem Viertel der Unternehmen konnte der CFO oder Geschäftsführer interviewt werden.
Ergebnisse der Studie
1. Prüfungshäufigkeit
Grundsätzlich ist in Österreich von einer lückenlosen Prüfung von Unternehmen auszugehen. Durch BP werden in der Regel alle Wirtschaftsjahre abgedeckt. Rund 62 % der Befragten gaben an, dass es in ihrem Unternehmen keine ungeprüften Jahre gibt. Bei Unternehmen mit ungeprüften Jahren (rd. 32 %) gab es nur zwei Jahre, die bereits verjährt waren. Die anderen Nennungen liegen im Verjährungszeitraum und sind daher mit hoher Wahrscheinlichkeit einer Prüfung noch zugänglich.
2. Prüfungsdauer
Die durchschnittliche Dauer der letzten BP der 250 Befragten liegt bei sechs Monaten und elf Tagen. Um die Berechnung eines Durchschnittswerts zu ermöglichen, wurde das Kriterium „länger“ mit 24 Monaten berechnet. Berücksichtigt man die Steuerart der letzten Prüfung, liegt die durchschnittliche Dauer bei der Körperschaftsteuer (6,44 Monate) und Lohnsteuer (6,97 Monate) knapp über dem Gesamtschnitt. Die Prüfungen zur Umsatzsteuer liegen mit durchschnittlich 5,72 Monaten knapp unter dem Durchschnittswert.
3. Prüfungsschwerpunkte
(Gereiht nach der Häufigkeit der Nennungen): Umsatzsteuer, Verrechnungspreise, nicht abzugsfähige Aufwendungen, Nutzungsdauer, Ordnungsmäßigkeit der Buchführung, Forschungsprämie, Rückstellungen.
Im Fokus der BP steht die formelle Überprüfung von Rechnungen, Erklärungen, UID-Nummern und Nachweisen. So können formale Fehler oder Mängel in der Aberkennung des Vorsteuerabzugs, der Steuerfreiheit oder von Vereinfachungsregelungen, wie z.B. bei Dreiecksgeschäften.
4. Themen, die zu Feststellung in einer BP führten:
Periodenverschiebungen (57 Nennungen), Umsatzsteuer (19 Nennungen), Lohnsteuer (10 Nennungen)
5. Grad der Digitalisierung
Der Grad der Digitalisierung nimmt in den Unternehmen weiter zu. 83 % der Befragten stellen mehr als die Hälfte ihrer Unterlagen der BP digital zur Verfügung. Im gewichteten Durchschnitt werden 77 % aller Unterlagen ausschließlich digital an den Prüfer überreicht. Rund 13 % der Befragten nutzen das Standard Audit File Tax („SAF-T“), das von Seiten der Finanzbehörde angeboten wird. (Als genormte Prüfdatei enthält das SAF-T zuverlässige aus einem Buchhaltungssystem exportierte Daten und erleichtert somit den Datenaustausch.) Kleine Unternehmen nutzen das System aber nicht. Bei mittleren bis sehr großen Unternehmen gibt es eine annähernde Gleichverteilung: rund 10 mittlere, 12 große und 10 sehr große Unternehmen nutzen SAF-T.
6. Rechtsmittel
Gemäß der prozentuellen Einschätzung aller Befragten werden kaum Rechtsmittel gegen Feststellungen in der BP ergriffen. 64 % der Befragten schätzen sogar, dass es zu keinem Rechtmittel kommt und weitere rd. 22 % schätzen eine maximal 30 %ige Wahrscheinlichkeit (10-30 %). Bezüglich Unternehmensgröße zeigen sich keine signifikanten Unterschiede.
7. Stimmung in der Prüfung
Die Stimmung in den BP wird von den befragten Unternehmen tendenziell als gut beschrieben. Sechs von zehn Befragten sehen die Stimmung positiv (fair, konstruktiv und kooperativ). Rund ein Drittel der Befragten gaben weder eine positive noch eine negative Stimmung an. Nur rd. 9 % waren mit einer schlechten Stimmung konfrontiert. Nach Unternehmensgröße zeigen sich keine Abweichungen. Vier von fünf befragten Unternehmen sehen die Einbindung von Fachexperten (Steuerberater oder konzerninterne Spezialisten) in die BP als erforderlich.
8. Wünsche der Unternehmen an die Betriebsprüfer
Die Wünsche der Unternehmen richten sich insbesondere auf eine schnellere und effizientere Prüfung (rd. 47 %), eine gemeinsame Koordination der Prüfung (rd. 18 %) sowie eine fachliche und soziale Kompetenz der Prüfer (10 %). Durch die steigende Komplexität und Unsicherheit, vor allem im internationalen Steuerrecht ist absehbar, dass es im Rahmen künftiger BP zu mehr Konflikten bzw. Fällen drohender Doppelbesteuerung kommen wird. Dadurch steigt die Bedeutung von Rulings und Verständigungs- bzw. Schiedsverfahren.
Einen Wechsel zur begleitenden Kontrolle („Horizontal Monitoring“) anstatt einer BP kann sich jedes zehnte Unternehmen vorstellen. Im Gegensatz dazu lehnen 22 % der befragten Unternehmen die begleitende Kontrolle ab. Der Rest hat diesbezüglich keine dezidierte Meinung.
Autor: Mag. Dr. Helmut Siller, MSc
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