Jedes Unternehmen sieht sich früher oder später mit dem Thema Kündigung einzelner Mitarbeiter konfrontiert. Eine Kündigung ist die einseitige Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer. Für eine reibungslose Abwicklung empfiehlt sich in der Regel eine schriftliche Kündigungserklärung.
Kündigungserklärung
Die Kündigungserklärung ist die Erklärung, das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist zu einem bestimmten Termin zu beenden. Sie kann
- mündlich,
- schriftlich oder
- konkludent (schlüssig)
erfolgen.
„Konkludent“ meint hierbei Handlungen, die unter gewissen Voraussetzungen auch als Willenserklärungen zu verstehen sind. Erst wenn das Verhalten der Person nach der Verkehrssitte sowie nach den üblichen Gewohnheiten und Gebräuchen keinen vernünftigen Grund zu zweifeln zulässt, darf man davon ausgehen, dass der Handelnde auch Rechtsfolgen durch sein Verhalten eintreten lassen will.
Manche Kollektivverträge sehen allerdings vor, dass Kündigungen nur schriftlich vorgenommen werden können.
Beispiel - Schriftliche Kündigung
Die Kündigung eines Dienstverhältnisses mittels „WhatsApp“ (zB Foto der Kündigungserklärung) ist unwirksam, wenn ein Kollektivvertrag vorsieht, dass Kündigungen nur schriftlich vorgenommen werden können.
Die vorzeitige Auflösung eines Lehrverhältnisses mittels SMS ist rechtswidrig, da diese nicht dem Schriftlichkeitsgebot des § 15 Abs 2 BAG entspricht.
Die Kündigung wird wirksam, wenn sie dem Arbeitnehmer zugegangen ist.
Eine einmal ausgesprochene Kündigung kann einseitig – also ohne Zustimmung des anderen Vertragsteils – nicht mehr zurückgenommen werden.
Kündigungsfrist
Als Kündigungsfrist wird der Zeitraum zwischen Zugang der Kündigung und dem Kündigungstermin bezeichnet. Der Kündigungstermin ist der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses. Es handelt sich um den Zeitpunkt, an dem das Arbeitsverhältnis aufgelöst sein soll.
Die Länge der Kündigungsfrist ist davon abhängig, ob
- ein Arbeiter oder Angestellter kündigt oder gekündigt wird
- es eine besondere Regelung bezüglich der Kündigungsfrist im jeweils geltenden Kollektivvertrag, in Betriebsvereinbarungen oder in den einzelnen Arbeitsverträgen gibt.
Zeitwidrig ist eine Kündigung, wenn die Kündigungsfrist oder ein Kündigungstermin nicht eingehalten wird.
Auch eine zeitwidrige Kündigung ist wirksam. Das Arbeitsverhältnis endet auch in diesem Fall zum – wenn auch verfehlten – Kündigungstermin laut ausgesprochener Kündigung. Der gekündigte Arbeitnehmer hat aber Anspruch auf Kündigungsentschädigung. Die Kündigungsentschädigung ist ein Ersatzanspruch auf das Entgelt bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, welches der Arbeitnehmer noch bekommen hätte, wäre das Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß (unter Einhaltung der vorgeschriebenen Kündigungsfrist und/oder eines vorgeschriebenen Kündigungstermins) gekündigt worden.
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