Zum Thema persönliche Schutzausrüstung (PSA) gibt es in der Arbeitswelt immer wieder große Diskussionen: Welche PSA muss getragen werden bzw. welche PSA benötige ich überhaupt?

Diese Fragen sind nicht so trivial, wie sie anfangs erscheinen! Es gibt eine eigene Verordnung, die dieses Thema grundsätzlich abdeckt: In der PSA-Verordnung sind für die großen Gruppen der Schutzausrüstung, wie Schuhe, Helme, Atemschutzgeräte, aber auch für persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz einige rechtliche Bestimmungen festgelegt. Dies betrifft vor allem

  • die Auswahl,
  • die Bewertung,
  • die Unterweisung und die Schulung zur entsprechenden PSA sowie
  • die wiederkehrenden Prüfungen.

Diese Bestimmungen der PSA-Verordnung sind deshalb so wichtig, weil dadurch die sachgemäße Nutzung und die entsprechende Funktionalität bzw. Gebrauchstauglichkeit gewährleistet wird.

 

Welche PSA wird im Betrieb überhaupt benötigt?

Der Arbeitgeber muss seinen Mitarbeitern eine entsprechende PSA zur Verfügung stellen. Doch wie weiß ich als Arbeitgeber, welche PSA notwendig ist? Dafür muss zunächst der Arbeitsplatz evaluiert werden. Erst wenn ich den Arbeitsplatz und vor allem seine Gefahren kenne, kann ich mit entsprechender Schutzausrüstung die Wahrscheinlichkeit einer Verletzung deutlich reduzieren. Diese Arbeitsplatzevaluierung muss laut ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) entsprechend dokumentiert werden.

 

Auswahl von geeigneter PSA

Anhand der Arbeitsplatzevaluierung kann ermittelt werden, welche PSA überhaupt notwendig ist. Als Arbeitgeber kann ich jedoch nicht einfach irgendeine Schutzausrüstung nehmen. Ich muss mich zuerst davon überzeugen, dass diese für den speziellen Einsatzzweck geeignet ist. Dies ist z.B. bei Arbeitshandschuhen nicht immer einfach: Einige Handschuhe bieten Schutz gegen mechanische Risiken, wie z.B. Schnitte, schützen aber überhaupt nicht gegen Chemikalien. Auch die entsprechende Einsatzdauer und -häufigkeit müssen entsprechend berücksichtigt werden.

 

Praxisproblem: Kombination verschiedener PSA

Ein Problem, das in der Praxis oft auftritt, ist die gemeinsame Benutzung von verschiedener PSA. Die Schutzausrüstungen sind jedoch meistens nicht miteinander kompatibel und schützen in Kombination nicht mehr so wie gewünscht. Dies sieht man oft bei Schutzhelmen, welche mit Gehörschützern und Schutzbrillen gemeinsam getragen werden. Wird der gemeinsame Einsatz nicht schon beim Kauf berücksichtigt, ist eine kombinierte Nutzung später fast unmöglich! Der Gehörschutz schließt nicht korrekt ab, da er am Helm ansteht oder auch die Brille dichtet nicht ordnungsgemäß ab, da der Helm permanent auf den Rahmen drückt.

 

Wiederkehrende Prüfung von PSA

Die PSA-Verordnung verlangt bei einigen Gruppen von PSA eine spezielle Prüfung, die jährlich wiederholt werden muss. Die einzelnen Prüfkriterien wie auch deren Ergebnisse müssen entsprechend dokumentiert und bei einem negativen Ergebnis entsprechend repariert (falls dies möglich ist) oder ersetzt und ausgeschieden werden.

Es darf nicht jede Person mit einer solchen Prüfung betraut werden, da lt. Verordnung eine sogenannte „fachkundige“ Person diese Aufgabe durchführen muss. Als Fachkundiger wird eine Person bezeichnet, welche eine entsprechende Ausbildung und auch Praxiserfahrung aufweisen kann. Dies ist leider nicht genauer spezifiziert und deshalb werden oft auch ungeeignete Mitarbeiter mit dieser anspruchsvollen Aufgabe betraut.

Die wiederkehrende Prüfung ist jedoch von besonderer Wichtigkeit, da sie die ordnungsgemäße Funktion gewährleisten soll und somit auch Menschenleben schützt bzw. rettet!

 

Autor: Ing. Daniel Krätschmer, MSc, Fachkundiges Organ der Hauptstelle der AUVA im Bereich Prävention

 

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